07. Jan 2021
Die Erziehungsberechtigten müssen bis spätestens am Montag um 10.00 Uhr schriftlich mit dem Formblatt (s.u.) an der Schule Betreuung beantragen. Es findet in dieser Zeit kein unterweisender Unterricht statt.
Der Schulträger möchte dann gemeldet haben, ob für Schülerinnen und Schüler Schülerspezialverkehr eingerichtet werden muss. Das wird dann geprüft. Die Bewilligung wird nur in Ausnahmefällen erfolgen.